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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich – Jugoslawien (Ergänzungen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich – Jugoslawien (Ergänzungen) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.11.1976 · idF BGBl. Nr. 585/1976 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Spätere Veränderungen des Verlaufes des Ägydibaches haben auf den im Artikel 5 dieses Vertrages festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.