Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen 1
Art. 6neu
in Kraft ab 28.04.1983 · idF BGBl. Nr. 254/1983 Art. 6↗RIS↗
ARTIKEL 6
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.