Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Technische Zusammenarbeit (Burundi)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Technische Zusammenarbeit (Burundi) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.05.1984 · idF BGBl. Nr. 325/1984 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder die Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege beizulegen.