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Fassungsvergleich zu Antarktis-Vertrag××

Änderungen zwischen den Fassungen

Antarktis-Vertrag 1
Art. 6neu
in Kraft ab 25.08.1987 · idF BGBl. Nr. 39/1988 Art. 6↗RIS↗
Artikel VI
Dieser Vertrag gilt für das Gebiet südlich von 60 Grad südlicher Breite einschließlich aller Eisbänke; jedoch läßt dieser Vertrag die Rechte oder die Ausübung der Rechte eines Staates nach dem Völkerrecht in bezug auf die Hohe See in jenem Gebiet unberührt.