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Fassungsvergleich zu Bezirksgerichtliche Organisation (Bund – NÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bezirksgerichtliche Organisation (Bund – NÖ) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 12.11.1991 · idF BGBl. Nr. 585/1991 Art. 6↗RIS↗
Artikel VI
Außenstellen, Amtstage
Der Bund wird abklären, inwieweit – entsprechend den bisherigen Dezentralisierungsmaßnahmen des Landes Niederösterreich – einem allfälligen ergänzenden Bedarf nach dezentralisierten Zugangsmöglichkeiten zu Bundesbehörden (Außenstellen, Amtstage) in Sitzgemeinden Rechnung getragen werden kann.