Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Kroatien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Kroatien) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 08.10.1991 · idF BGBl. Nr. 115/1961 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Sofern in diesem Abkommen nichts anderes bestimmt wird, richten sich die Bewilligung der Vollstreckung und das Vollstreckungsverfahren nach der Rechtsordnung des Vertragschließenden Staates, in dem die Vollstreckung durchzuführen ist.