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Fassungsvergleich zu EPÜ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen - Vorrechteprotokoll (EPÜ) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.05.1979 · idF BGBl. Nr. 350/1979 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Für Waren, die für den persönlichen Bedarf der Bediensteten des Europäischen Patentamts gekauft oder eingeführt werden, wird keine Befreiung nach den Artikeln 4 und 5 gewährt.