Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 6neu
Artikel 6
Unterlagen
a) ein Schriftstück oder eine Erklärung, woraus hervorgeht, daß die verurteilte Person Staatsangehöriger des Vollstreckungsstaats ist;
b) eine Abschrift der Rechtsvorschriften des Vollstreckungsstaats, aus denen hervorgeht, daß die Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Sanktion im Urteilsstaat verhängt worden ist, nach dem Recht des Vollstreckungsstaats eine Straftat darstellen oder, wenn sie in seinem Hoheitsgebiet begangen worden wären, darstellen würden;
c) eine Erklärung, welche die in Artikel 9 Absatz 2 bezeichnete Mitteilung enthält.
a) eine beglaubigte Abschrift des Urteils und der angewendeten Rechtsvorschriften;
b) eine Erklärung, aus der hervorgeht, welcher Teil der Sanktion bereits vollzogen wurde, einschließlich einer Mitteilung über Untersuchungshaft, Strafermäßigung und alle weiteren für den Vollzug der Sanktion wesentlichen Umstände;
c) eine Erklärung, welche die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d bezeichnete Zustimmung zur Überstellung enthält;
d) gegebenenfalls Berichte von Ärzten oder Sozialarbeitern über die verurteilte Person, Mitteilungen über ihre Behandlung im Urteilsstaat und Empfehlungen für ihre weitere Behandlung im Vollstreckungsstaat.