Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Ungarn) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.12.1994 · idF BGBl. Nr. 802/1994 Art. 6↗RIS↗
Artikel VI
(zu Artikel 12 des Übereinkommens)
In den Fällen des Strafaufschubes, der Strafunterbrechung und der bedingten Aussetzung der Vollstreckung einer Strafe oder vorbeugenden Maßnahme sind auch die zur Feststellung der Vollstreckbarkeit dienenden Urkunden beizufügen.