Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr 1
Art. 6neu
in Kraft ab 28.06.1956 · idF BGBl. Nr. 131/1956 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Jede Verletzung der Bestimmungen dieses Protokolls, jede Unterschiebung, falsche Erklärung oder Handlung, die bewirkt, daß eine Person oder ein Gegenstand einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Einfuhrregelung dieses Protokolls erlangt, macht den Schuldigen nach den Gesetzen des Landes in dem die Zuwiderhandlung begangen worden ist, strafbar.