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Fassungsvergleich zu Amtshilfe bei Zollzuwiderhandlungen (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtshilfe bei Zollzuwiderhandlungen (Italien) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.11.1995 · idF BGBl. Nr. 708/1995 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Die Auskünfte nach Artikel 4 oder 5 werden auch in Form von Berichten, Niederschriften oder Kopien von Dokumenten erteilt.