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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Belgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Belgien) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 15.11.1951 · idF BGBl. Nr. 27/1952 Art. 6↗RIS↗
VI.
Für die Einreise nach Belgisch-Kongo und Ruanda-Urundi ist die vorherige Erlangung eines Sichtvermerkes weiter erforderlich.