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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvador)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvador) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 21.07.1960 · idF BGBl. Nr. 189/1960 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Dieses Abkommen tritt 30 Tage nach dem Tage, an dem der Notenwechsel vollzogen worden ist, in Kraft.
Jeder der beiden Vertragsstaaten kann dieses Abkommen unter Beachtung einer zweimonatigen Frist aufkündigen.