Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 6neu
Artikel 6
Dieses Abkommen tritt 30 Tage nach dem Tage, an dem der Notenwechsel vollzogen worden ist, in Kraft.
Jeder der beiden Vertragsstaaten kann dieses Abkommen unter Beachtung einer zweimonatigen Frist aufkündigen.