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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 14.09.1968 · idF BGBl. Nr. 344/1968 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Dieses Abkommen kann jederzeit von jedem der beiden Vertragsstaaten gekündigt werden. Es tritt drei Monate nach Einlangen der Kündigung auf diplomatischem Wege beim anderen Vertragsstaat außer Kraft.