Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 6neu
Artikel 6
Weitergehende Rechte, Begünstigungen oder Befreiungen, die österreichischen Staatsbürgern oder Deutschen auf Grund anderer zwischenstaatlicher Abkommen oder auf Grund innerstaatlicher Rechtsvorschriften eingeräumt werden, werden durch dieses Abkommen nicht berührt.