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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 24.06.1973 · idF BGBl. Nr. 248/1973 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Jeder Vertragsstaat kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens, jedoch mit Ausnahme des Artikels 5, vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf dem diplomatischen Wege bekanntzugeben.