Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über den Personenverkehr (Luxemburg)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Personenverkehr (Luxemburg) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 11.03.1975 · idF BGBl. Nr. 263/1975 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
(1) Jeder Vertragsstaat kann die Bestimmungen dieses Abkommens – ausgenommen die des Artikels 5 – ganz oder teilweise aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit vorübergehend aussetzen.
(2) Jede solche Aussetzung sowie die Wiederanwendung des Abkommens ist dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf dem diplomatischen Wege mitzuteilen.