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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.02.1982 · idF BGBl. Nr. 23/1982 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, Personen, die er als unerwünscht betrachtet oder die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, die Einreise oder den Aufenthalt in seinem Gebiet zu verweigern.