Änderungen zwischen den Fassungen
Entfall der Beglaubigung, Übermittlung von Personenstandsurkunden, Vereinfachung von Förmlichkeiten (Italien)
1§ 0↗RIS↗
Art. 6neu
Artikel 6
Die in den Artikeln 2, 3 und 5 genannten Urkunden sind frei von Gebühren und sonstigen Abgaben auszustellen und für den Empfänger kostenlos zu übermitteln.