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Fassungsvergleich zu Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Slowenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Slowenien) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.09.1993 · idF BGBl. Nr. 623/1993 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Durch dieses Abkommen werden die innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Vertragsparteien, insbesondere die Zoll- und Devisenvorschriften und die Bestimmungen über die Gewährung des Asylrechtes, nicht berührt.