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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosnien-Herzegowina)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosnien-Herzegowina) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.11.1995 · idF BGBl. Nr. 687/1995 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Jeder Vertragsstaat kann die Anwendung dieses Abkommens vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Die Aussetzung und ihre Aufhebung sind der anderen Seite unverzüglich auf diplomatischem Wege zu notifizieren.