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Fassungsvergleich zu Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen 1
Art. 6neu
in Kraft ab 22.10.1975 · idF BGBl. Nr. 376/1976 Art. 6↗RIS↗
ARTIKEL VI
Es wird eine gemeinsame österreichisch-libysch arabische Regierungskommission gebildet. Diese Kommission tritt jährlich abwechselnd in Wien und Tripolis zusammen, um die Durchführung dieses Abkommens zu verfolgen, Mittel zur Stärkung und Förderung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten und zweckdienliche Lösungen für allfällige Schwierigkeiten und Probleme vorzuschlagen, die der Durchführung dieses Abkommens allenfalls entgegenstehen.