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Fassungsvergleich zu Abkommen über Getreidelieferungen (Polen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Getreidelieferungen (Polen) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.05.1981 · idF BGBl. Nr. 204/1981 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Dieses Abkommen tritt mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens erfüllt sind.