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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Zaire über die wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Zaire über die wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.06.1985 · idF BGBl. Nr. 143/1985 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung des Abkommens sind auf diplomatischem Wege beizulegen.