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Fassungsvergleich zu Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 755/1988 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Diese Übereinkunft tritt am 1. Januar 1989 in Kraft.