Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 6neu
Artikel 6
Die im Rahmen dieses Abkommens in die Vereinigte Republik Tansania entsandten österreichischen Fachkräfte sind verpflichtet, außerhalb der ihnen übertragenen Funktionen ohne Erlaubnis der Vertragschließenden Parteien keine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit auszuüben.