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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgarien××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgarien 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.09.1993 · idF BGBl. Nr. 640/1993 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Fiskalzölle
1. Vorbehaltlich Protokoll C finden die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 von Artikel 4 auch auf Fiskalzölle Anwendung.
2. Die Vertragsparteien können Fiskalzölle oder den Fiskalanteil eines Zolles durch eine interne Steuer ersetzen.