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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 25××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 25 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Einzelfälle der in den Artikeln 1 und 2 dieses Protokolls genannten Art werden von der EG-Kommission oder die EFTA-Überwachungsbehörde gemäß Artikel 56 des Abkommens entschieden.