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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 28××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 28 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Verhandlungen im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
Die Vertragsparteien kommen überein, die durch das Abkommen begründete Regelung über das geistige Eigentum unbeschadet der Zuständigkeiten der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet im Hinblick auf die Verhandlungsergebnisse der Uruguay-Runde zu verbessern.