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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 910/1993 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Artikel 129 Absatz 3 des EWR-Abkommens erhält folgende Fassung:
„(3) Dieses Abkommen tritt zu dem Zeitpunkt und unter den Voraussetzungen in Kraft, die im Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgesehen sind.“