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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.10.1993 · idF BGBl. Nr. 673/1993 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle
1. Im Handel zwischen den EFTA-Staaten und Ungarn werden keine neuen Abgaben mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll eingeführt.
2. Vorbehaltlich Anhang VI werden alle Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle spätestens mit Inkrafttreten dieses Abkommens abgeschafft.