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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.10.1995 · idF BGBl. Nr. 769/1995 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Die Vertragsparteien stimmen überein, daß der Abschluß eines „Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldova über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen“ zur Intensivierung der Außenwirtschaftsbeziehungen der Unternehmen beider Staaten besonders beitragen könnte.