Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 111) über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 111) über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf 1
Art. 6neu
in Kraft ab 10.01.1974 · idF BGBl. Nr. 111/1973 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, es nach den Bestimmungen der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation auf die außerhalb des Mutterlandes gelegenen Gebiete anzuwenden.