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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 26) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 26) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen 1
Art. 6neu
in Kraft ab 15.03.1975 · idF BGBl. Nr. 293/1974 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind nach den Bestimmungen der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.