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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 142) über die Berufsberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 142) über die Berufsberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials 1
Art. 6neu
in Kraft ab 02.03.1980 · idF BGBl. Nr. 235/1979 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.