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Fassungsvergleich zu Lycée Français – Prüfungen zur Erlangung des Baccalaureats××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lycée Français – Prüfungen zur Erlangung des Baccalaureats 1
Art. 6neu
in Kraft ab 10.06.1983 · idF BGBl. Nr. 304/1983 Art. 6↗RIS↗
Artikel VI
Wenn der Prüfungskandidat die mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet Deutsch ablegt, ist hiefür eine bessere Beurteilung als „Nicht genügend“ auch bei einer auf „Nicht genügend“ lautenden Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeit in Deutsch festzusetzen, wenn dies dem Gesamtbild der Leistungen in dem betreffenden Prüfungsgebiet entspricht.