Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 6neu
Artikel 6
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die für das Inkrafttreten erforderlichen jeweiligen verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind.