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Fassungsvergleich zu Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Israel)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Israel) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 26.12.1994 · idF BGBl. Nr. 553/1995 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt mit dem Datum der zweiten der Diplomatischen Noten in Kraft, durch welche die Vertragschließenden Parteien einander mitteilen, daß die erforderlichen innerstaatlichen gesetzlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind.