Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 6neu
Artikel 6
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt mit dem Datum der zweiten der Diplomatischen Noten in Kraft, durch welche die Vertragschließenden Parteien einander mitteilen, daß die erforderlichen innerstaatlichen gesetzlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind.