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Fassungsvergleich zu Auswirkungen des Flughafens Salzburg auf die BRD××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auswirkungen des Flughafens Salzburg auf die BRD 1
Art. 6neu
in Kraft ab 17.05.1974 · idF BGBl. Nr. 559/1974 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Die Anordnungen und die Genehmigung von Einzelmaßnahmen, insbesondere über die Anbringung und die Unterhaltung von Hinderniskennzeichnungen, ergehen nach Fühlungnahme mit den zuständigen österreichischen Luftfahrtbehörden.