Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung - Protokoll (P1)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung - Protokoll (P1) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 02.09.1987 · idF BGBl. Nr. 525/1987 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Nationale Programme, Politiken und Strategien
Die Vertragsparteien stellen im Rahmen des Übereinkommens zügig nationale Programme, Politiken und Strategien auf, die als Mittel dazu dienen, die Schwefelemissionen oder ihren grenzüberschreitenden Fluß so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 1993 um mindestens 30 v. H. zu verringern, und berichten dem Exekutivorgan darüber sowie über die Fortschritte bei der Erreichung dieses Zieles.