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Fassungsvergleich zu Vereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.07.1970 · idF BGBl. Nr. 83/1971 Art. 6↗RIS↗
Artikel VI
Die Fahrpläne der auf Grund dieser Vereinbarung eingerichteten internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinien sind in den offiziellen Veröffentlichungen (in Österreich das Kursbuch) der beiden Teile zu verlautbaren.