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Fassungsvergleich zu Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3 1
Art. 6neu
in Kraft ab 15.03.1971 · idF BGBl. Nr. 138/1971 Art. 6↗RIS↗
Artikel VI
Sobald dieses Protokoll in Kraft getreten ist, wird es von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Organisation der Vereinten Nationen und bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registriert.