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Fassungsvergleich zu Vertrag über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Schweiz) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.07.1981 · idF BGBl. Nr. 186/1981 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Dieser Vertrag gilt zufolge Bevollmächtigung durch die fürstlich-liechtensteinische Regierung auch für das Fürstentum Liechtenstein; ausgenommen ist jedoch Artikel 4.