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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Zypern über den internationalen Straßenverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Zypern über den internationalen Straßenverkehr 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.11.1984 · idF BGBl. Nr. 380/1984 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Linienverkehr
Der Teil jeder internationalen Personenbeförderung (mit Ausnahme jener in Artikel 5 dieses Abkommens genannten Beförderungsfälle), der von einem Unternehmer einer Vertragschließenden Partei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragschließenden Partei durchgeführt wird, bedarf der Bewilligung in Übereinstimmung mit den in diesem Hoheitsgebiet geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften.