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Fassungsvergleich zu Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr 1
Art. 6neu
in Kraft ab 19.07.1999 · idF BGBl. III Nr. 176/1999 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Verjährung
Die für die Straftat der Bestechung eines ausländischen Amtsträgers geltenden Verjährungsfristen sehen einen angemessenen Zeitraum für die Ermittlung und Verfolgung dieser Straftat vor.