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Fassungsvergleich zu Amtssitz - Ständiges Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtssitz - Ständiges Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.04.2004 · idF BGBl. III Nr. 5/2004 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive
Die Archive des Ständigen Sekretariats sowie alle Dokumente und Datenträger, die ihm gehören oder sich in seinem Besitz befinden, sind unverletzlich.