Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und der Slowakei über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und der Slowakei über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.12.2004 · idF BGBl. III Nr. 130/2004 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Der Schutz des geistigen Eigentums für gemeinsame Tätigkeiten im Rahmen dieses Abkommens wird durch Vereinbarungen zwischen den zusammenarbeitenden Organisationen der Vertragsparteien geregelt. Der Schutz des geistigen Eigentums unterliegt den internationalen Abkommen über den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums, die sowohl für die Republik Österreich als auch für die Slowakische Republik in Geltung stehen sowie den geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften.