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Fassungsvergleich zu Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2005××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2005 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.01.2007 · idF BGBl. III Nr. 185/2006 Art. 6↗RIS↗
ARTIKEL 6
Dieser Vertrag ist in einer Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei der Wortlaut in jeder dieser Sprachen gleichermaßen verbindlich ist; er wird im Archiv der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen Unterzeichnerstaats eine beglaubigte Abschrift.