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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen (Nordmazedonien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen (Nordmazedonien) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.03.2007 · idF BGBl. III Nr. 20/2007 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Durch dieses Abkommen wird das Recht der zuständigen Behörden der Vertragsparteien, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise oder den Aufenthalt zu verweigern, nicht berührt.