Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zusammenarbeit in der gemeinsamen Kontaktdienststelle in Nickelsdorf-Hegyeshalom (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusammenarbeit in der gemeinsamen Kontaktdienststelle in Nickelsdorf-Hegyeshalom (Ungarn) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.11.2007 · idF BGBl. III Nr. 7/2008 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung dieser Vereinbarung werden durch Verhandlungen zwischen den zentralen Behörden der Vertragsparteien beigelegt. Falls sich die zentralen Behörden der Vertragsparteien nicht einigen, erfolgt die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten auf diplomatischem Weg.